Sitzung: 09.05.2012 StR/007/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Gemäß § 8 der Satzung über die
Erhebung von Straßenausbaubeiträgen (SAB) der Landeshauptstadt Erfurt vom 02.
März 2004, öffentlich bekannt gemacht im Amtsblatt der Stadt Erfurt vom 19.
März 2004, wird für Baumaßnahmen zwecks Erneuerung der Teileinrichtung
Straßenbeleuchtung der öffentlichen Verkehrsanlagen (siehe Anlage 1) zur
Ermittlung von Straßenausbaubeiträgen eine Kostenspaltung ausgesprochen.
Anmerkung: Die Anlage des Beschlusses wurde der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.