Sitzung: 09.05.2012 StR/007/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
01
Die mit Stadtratsbeschluss Nr. 329/95 vom 20.12.1995 gebilligten Sanierungsziele für
das Sanierungsgebiet 'Innere Oststadt' werden bezogen auf die Zulässigkeit von
Photovoltaik- und Solarthermieanlagen durch die in Anlage 1 dargelegten
Grundsätze ergänzt.
02
Die mit Stadtratsbeschluss Nr. 276/2007 vom 19.12.2007 gebilligten
Sanierungsziele für das Sanierungsgebiet 'Auenstraße/Nordhäuser Straße' werden
bezogen auf die Zulässigkeit von Photovoltaik- und Solarthermieanlagen durch
die in Anlage 2 dargelegten Grundsätze konkretisiert und ergänzt.
Anmerkungen: Die
Anlagen des Beschlusses wurden der Niederschrift als Anlage 2 beigefügt.