Sitzung: 09.05.2012 StR/007/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0432/12
01
Der 2. Vorentwurf
des Bebauungsplanes JOV585 "Wohnen auf dem Johannesfeld" in seiner
Fassung vom 29.03.2012 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden
gebilligt.
02
Die erneute
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des 2. Vorentwurfes des
Bebauungsplanes JOV585 "Wohnen auf dem Johannesfeld" und dessen
Begründung durchzuführen.
Die Behörden und
sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung
berührt wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
03
Zeitpunkt, Ort und
Dauer der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes sich anhand der Erkenntnisse des Grünordnungsplanes nochmals kritisch mit dem vorgesehenen Eingriff auseinanderzusetzen. Hierbei soll das Ziel eines weitgehenden Erhalts der Bäume angestrebt werden.
Anmerkungen: Die Anlagen des Beschlusses wurden der Niederschrift als
Anlage 13 beigefügt.