Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

01

Der 2. Vorentwurf des Bebauungsplanes JOV585 "Wohnen auf dem Johannesfeld" in seiner Fassung vom 29.03.2012 (Anlage 2) und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

02

Die erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des 2. Vorentwurfes des Bebauungsplanes JOV585 "Wohnen auf dem Johannesfeld" und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt wird, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

03

Zeitpunkt, Ort und Dauer der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Die Stadtverwaltung wird aufgefordert im Rahmen der Erarbeitung des Bebauungsplanentwurfes sich anhand der Erkenntnisse des Grünordnungsplanes nochmals kritisch mit dem vorgesehenen Eingriff auseinanderzusetzen. Hierbei soll das Ziel eines weitgehenden Erhalts der Bäume angestrebt werden.

 

Anmerkungen: Die Anlagen des Beschlusses wurden der Niederschrift als Anlage 13 beigefügt.