Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

01

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der LEG Thüringen und der Schoppe/Dr. Anton GbR einen nicht offenen städtebaulichen Wettbewerb gemäß den Richtlinien für Planungswettbewerbe (RPW 2008) für das Projekt "Klimagerechte Pilotsiedlung Marienhöhe" auszuloben und durchzuführen.

 

02

Der Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen Mittel gemäß Kosten- und Finanzierungsplan wird zugestimmt.

 

03

Die LEG Thüringen und die Schoppe/Dr. Anton GbR sind entsprechend der jeweiligen Flächenanteile an den Planungskosten zu beteiligen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden städtebaulichen Verträge mit den betroffenen Grundstückseigentümern abzuschließen.

 

04

Der Stadtrat billigt die Planungsziele  in Anlage 2: "Planungsziele - Begründung" und in Anlage 3: "Planungsziele - schematische Baustruktur" als Grundlage für die  Wettbewerbsauslobung.

 

05

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan BRV606 "Marienhöhe" vom 16.12.2009 (Beschluss Nr. 2245/09)  wird geändert:

 

-        Änderung des Titels in BRV606  "Klimagerechte Pilotsiedlung Marienhöhe"

-        Änderung des Geltungsbereiches und der Planungsziele entsprechend der Anlage 2: "Planungsziele - Begründung" und Anlage 3: "Planungsziele - schematische Baustruktur"

 

06

Die Anlage 2: "Planungsziele - Begründung"  und Anlage 3: "Planungsziele - schematische Baustruktur" werden als Vorentwurf des Bebauungsplanes BRV606  "Klimagerechte Pilotsiedlung Marienhöhe" und dessen Begründung gebilligt.

 

07

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung  des Vorentwurfes und dessen Begründung  durchzuführen.

 

08

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

09

Der geänderte Aufstellungsbeschluss sowie Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

Anmerkungen: Die Anlagen des Beschlusses sind Anlage 12 der Niederschrift.