Sitzung: 09.05.2012 StR/007/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
01
Die Stadtverwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der LEG
Thüringen und der Schoppe/Dr. Anton GbR einen nicht offenen städtebaulichen Wettbewerb gemäß den Richtlinien für
Planungswettbewerbe (RPW 2008) für das Projekt "Klimagerechte
Pilotsiedlung Marienhöhe" auszuloben und durchzuführen.
02
Der Bereitstellung der dafür erforderlichen finanziellen
Mittel gemäß Kosten- und Finanzierungsplan wird zugestimmt.
03
Die LEG Thüringen und die Schoppe/Dr. Anton GbR sind
entsprechend der jeweiligen Flächenanteile an den Planungskosten zu beteiligen. Der Oberbürgermeister
wird beauftragt, die entsprechenden städtebaulichen Verträge mit den
betroffenen Grundstückseigentümern abzuschließen.
04
Der Stadtrat billigt die PlanungszieleÂ
in Anlage 2: "Planungsziele - Begründung" und in Anlage 3:
"Planungsziele - schematische Baustruktur" als Grundlage für dieÂ
Wettbewerbsauslobung.
05
Der Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan BRV606 "Marienhöhe" vom 16.12.2009 (Beschluss Nr. 2245/09) wird geändert:
-
Änderung des Titels in BRV606 "Klimagerechte Pilotsiedlung
Marienhöhe"
-
Änderung des Geltungsbereiches und
der Planungsziele entsprechend der Anlage 2: "Planungsziele - Begründung" und Anlage 3:
"Planungsziele - schematische Baustruktur"
06
Die Anlage 2:
"Planungsziele - Begründung"Â
und Anlage 3: "Planungsziele - schematische Baustruktur"
werden als Vorentwurf des
Bebauungsplanes BRV606Â "Klimagerechte
Pilotsiedlung Marienhöhe" und dessen Begründung gebilligt.
07
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes und dessen Begründung durchzuführen.
08
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
09
Der geänderte
Aufstellungsbeschluss sowie Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Anmerkungen: Die Anlagen des Beschlusses sind Anlage 12 der
Niederschrift.