Sitzung: 09.05.2012 StR/007/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Vorlage: 0371/12
01
Der Stadtrat beschließt die
Abwägung zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen; das
Abwägungsergebnis mit Begründung (Anlage 4a) ist Bestandteil des Beschlusses.
Die Stadtverwaltung wird
beauftragt, den Einreichern von Stellungnahmen nach § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
02
Gemäß
§ 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt
geändert durch Artikel 1 des vom 22.07.2011 (BGBl. I, S. 1509) i. V. m.
§ 83 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) i. d. F. vom
16.03.2004 (GVBl. S. 349), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.05.2011
(GVBl. S. 85) und § 19 Abs. 1 Satz 1, §
2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung
(Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) i. d. F. der Neubekanntmachung
vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Haushaltsbegleitgesetzes 2012
vom 21.12.2011 (GVBl. S. 531, 532) beschließt der Stadtrat Erfurt die 1. Änderung des
Bebauungsplanes HOH400 „Messe in einem Teilbereich der EGA" mit den
textlichen Festsetzungen (Anlage 2) in seiner Fassung vom 21.02.2012, als
Satzung.
03
Die Begründung (Anlage 3) zum Bebauungsplan
HOH400 „Messe in einem Teilbereich der EGA", 1. Änderung in seiner Fassung
vom 21.02.2012 wird gebilligt.
04
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt. den Bebauungsplan gemäß § 21 Abs. 3 Satz 1 ThürKO
der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Satzung ist gemäß § 21
Abs. 3 Satz 2 ThürKO frühestens nach Ablauf eines Monats ortsüblich
bekanntzumachen, sofern die Rechtsaufsichtsbehörde die Satzung nicht
beanstandet.
Dabei ist auch anzugeben, wo
der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Anmerkungen: Die Anlagen des Beschlusses wurden der Niederschrift als
Anlage 10 beigefügt.