Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Dem Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom 12.01.2012 für das Vorhaben "Westlich Puschkinstraße" wird gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.

 

Für den Bereich westlich der Puschkinstraße soll gemäߠ§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV631 "Westlich Puschkinstraße" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf (Anlage 2) zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 umgrenzt. 

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-          Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachnutzung des Grundstücksteils westlich der Puschkinstraße des ehemaligen Katholischen Krankenhauses mit innerstädtischem Wohnraum besonderer Qualität

-          Gewährleistung einer Raumfassung an der Puschkinstraße, die in Maßstab und Qualität der Bedeutung dieser wichtigen Radialbeziehung gerecht wird,

-          Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes -*Sternhäuser am Mariengarten- 

 

02

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV631 wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

03

Der Aufstellungsbeschluss BRV631 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

04

Der Vorentwurf (Anlage 4 - 7) des vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.

 

05

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV631 und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

06

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

07

Mit diesem Beschluss wird der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ALT551 "Puschkinstraße", Beschluss 118/2004 vom 26.05.2004 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 vom 11.06.2004 im Geltungsbereich geändert. Dessen Geltungsbereich wird um den des vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 reduziert.

 

08

Der geänderte Aufstellungsbeschluss ALT551 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

Anmerkungen: Die Anlagen des Beschlusses wurden der Niederschrift als Anlage 8 beigefügt.