Sitzung: 09.05.2012 StR/007/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
01
Dem
Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB vom
12.01.2012 für das Vorhaben "Westlich Puschkinstraße" wird gemäß § 12
Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zugestimmt.
Für
den Bereich westlich der Puschkinstraße soll gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 BauGB der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV631 "Westlich
Puschkinstraße" aufgestellt werden. Der Bereich wird entsprechend der
zeichnerischen Festsetzung des Geltungsbereiches im Vorentwurf (Anlage 2) zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 umgrenzt.Â
Mit
dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan BRV631 werden folgende Planungsziele
angestrebt:
-
Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen
zur Nachnutzung des Grundstücksteils westlich der Puschkinstraße des ehemaligen
Katholischen Krankenhauses mit innerstädtischem Wohnraum besonderer Qualität
-
Gewährleistung einer Raumfassung an der
Puschkinstraße, die in Maßstab und Qualität der Bedeutung dieser wichtigen
Radialbeziehung gerecht wird,
-
Umsetzung des Vorhaben- und Erschließungsplanes
-*Sternhäuser am Mariengarten-Â
02
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan BRV631 wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB im beschleunigten
Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
aufgestellt.
03
Der
Aufstellungsbeschluss BRV631 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB
ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
04
Der Vorentwurf (Anlage 4 - 7) des vorhabenbezogenen
Bebauungsplan BRV631 und die Begründung (Anlage 3) werden gebilligt.
05
Die
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BRV631 und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß
§ 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
06
Zeitpunkt,
Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich
im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
07
Mit diesem Beschluss wird der Aufstellungsbeschluss
des Bebauungsplanes ALT551 "Puschkinstraße", Beschluss 118/2004 vom
26.05.2004 veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 11 vom 11.06.2004 im Geltungsbereich
geändert. Dessen Geltungsbereich wird um den des vorhabenbezogenen
Bebauungsplan BRV631 reduziert.
08
Der geänderte Aufstellungsbeschluss ALT551 ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Anmerkungen: Die Anlagen des Beschlusses wurden der Niederschrift als
Anlage 8 beigefügt.