Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

01

Für den Bereich südöstlich der vorhandenen Wohnbebauung am Volkenroder Weg soll gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan BIN637 "Solarenergetische Wohnanlage Volkenroder Weg" aufgestellt werden. Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Darstellung im Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt. 

 

Mit dem Bebauungsplan werden folgende Planungsziele angestrebt:

-    Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solarenergetische Wohnanlage mit 8 Einfamilienhäusern

-    Sicherung einer Erschließungsoption für spätere Wohngebietsentwicklungen im Umfeld des Volkenroder Weg durch eine 15m breite Freihaltetrasse

-    Realisierung energieeffizienter Gebäude (mind. KfW55-Standard) und Einsatz emissionsfreier erneuerbarer Energien für eine  CO2-emissionsarme bis -freie Siedlung

 

02

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

03

Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BIN637 "Solarenergetische Wohnanlage Volkenroder Weg" in seiner Fassung von 03/2012 (Anlage 2) und die Begründung in der Fassung vom 12.03.2012 (Anlage 3) werden gebilligt.

 

04

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BIN637 "Solarenergetische Wohnanlage Volkenroder Weg" und dessen Begründung durchzuführen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.

 

05

Zeitpunkt, Ort und Dauer der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.

 

Anmerkungen: Die Anlagen des Beschlusses wurde der Niederschrift als Anlage 6 beigefügt.