Sitzung: 09.05.2012 StR/007/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 37, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
01
Für den Bereich südöstlich der
vorhandenen Wohnbebauung am Volkenroder Weg soll gemäß § 2 Abs. 1
Satz 1 BauGB der Bebauungsplan BIN637
"Solarenergetische Wohnanlage Volkenroder Weg" aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich wird entsprechend der zeichnerischen Darstellung im
Vorentwurf zum Bebauungsplan umgrenzt.Â
Mit dem Bebauungsplan werden
folgende Planungsziele angestrebt:
- Schaffung der
planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine solarenergetische Wohnanlage mit 8
Einfamilienhäusern
- Sicherung einer
Erschließungsoption für spätere Wohngebietsentwicklungen im Umfeld des
Volkenroder Weg durch eine 15m breite Freihaltetrasse
- Realisierung
energieeffizienter Gebäude (mind. KfW55-Standard) und Einsatz emissionsfreier
erneuerbarer Energien für eine CO2-emissionsarme
bis -freie Siedlung
02
Der Aufstellungsbeschluss ist
gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich im Amtsblatt der Landeshauptstadt
Erfurt bekannt zu machen.
03
Der Vorentwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes BIN637 "Solarenergetische Wohnanlage
Volkenroder Weg" in seiner Fassung von 03/2012 (Anlage 2) und die
Begründung in der Fassung vom 12.03.2012 (Anlage 3) werden gebilligt.
04
Die frühzeitige Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist durch
öffentliche Auslegung des Vorentwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
BIN637 "Solarenergetische Wohnanlage Volkenroder Weg" und dessen
Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt
werden, sind gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 BauGB zu beteiligen.
05
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich im Amtsblatt der
Landeshauptstadt Erfurt bekannt zu machen.
Anmerkungen: Die Anlagen des Beschlusses wurde der Niederschrift als
Anlage 6 beigefügt.