Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Der Stadtrat stimmt der öffentlichen Ausschreibung der in der Anlage 1 aufgeführten Grundstücke sowie der Veräußerung dieser Grundstücke mindestens zum Verkehrswert zu und erklärt die Belastungsvollmacht sowie den Rangvorbehalt / Rangrücktritt für noch aufzunehmende Grundschulden zur Finanzierung der Kaufpreise und der Investitionen für diese Grundstücke.

 

Alternativ zur Veräußerung soll auch die Bestellung von Erbbaurechten mit einer Laufzeit von maximal 90 Jahren zu mindestens 4 % Erbbauzins möglich sein.

 

02

Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die im Beschlusspunkt 01 genannten Festlegungen umzusetzen.

 

03

Der Beschluss des Stadtrates Nr. 1395/11, Anlage 1, lfd. Nr. 7 vom 07.09.2011 (Liebknechtstraße 21) wird aufgehoben.

 

Anmerkungen: Die Anlage des Beschlusses wurde der Niederschrift als Anlage 15 beigefügt.