Sitzung: 17.04.2012 OR ALA/004/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Entsprechend § 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
wird dem Ortsteilbürgermeister ein Zuschuss in Höhe von 100,00 EUR
zweckgebunden für die Ausgestaltung der Kirmes 2012 bewilligt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.