Sitzung: 17.04.2012 OR ALA/004/2012
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Entsprechend § 17, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt wird
dem Sportverein Alach e.V. ein Zuschuss in Höhe von 150,00 EUR zweckgebunden
für die Anschaffung von Trainings- und Spielgeräten bewilligt.
2. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.