Sitzung: 16.04.2012 OR SCH/004/2012
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss
Dem Feuerwehrförderverein
Schmira e.V. werden entsprechend §18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt
Erfurt 100,00 EUR für die Vorbereitung und Durchführung des Kinderfestes zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. entsprechend dem Antrag für die kulturelle Umrahmung, Preise für die Kinder, Ausleihgebühren für eine Hüpfburg o.ä und für mit der Veranstaltung im Zusammenhang stehende Genehmigungen eingesetzt werden.