Sitzung: 05.02.2024 OR HOH/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0229/24
Beschluss:
Entsprechend § 19 a und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt
werden dem Ortsteilbürgermeister oder ein von ihm Beauftragten zur Erfüllung /
Wahrnehmung der Repräsentationsaufgaben, vorbehaltlich der Bestätigung des
Haushaltes, finanzielle Mittel i. H. v. von 1000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Bereits getätigte Auslagen werden anerkannt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die
entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.