Sitzung: 22.01.2024 OR EGS/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0066/24
Beschluss
Entsprechend § 19 a
und f, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm
Beauftragten zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, vorbehaltlich der
Bestätigung des Haushaltes, finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.