Sitzung: 10.01.2024 OR MEL/001/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0014/24
Beschluss:
Entsprechend § 2
Abs. 2 Satz 2 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung
von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt Erfurt vom 22. Juni 2016
werden die Mieteinnahmen für die Ausstattung und bauliche Unterhaltung des
Bürgerhauses gemäß § 8 Abs. 1 b der Ortsteilverfassung und unter Voraussetzung
der Bestätigung des Haushaltes verwendet.
Die geschäftsführende Dienststelle, hier D01 - Sachgebiet Ortsteilbetreuung, wird beauftragt den Beschluss entsprechend § 2 Abs. 2 Satz 1 der Betreiber- und Nutzungsordnung für die Vergabe und Benutzung von Räumen in Bürgerhäusern der Landeshauptstadt vom 22. Juni 2016 umzusetzen und erforderliche Absprachen mit den Fachämtern zu führen.