Sitzung: 16.01.2024 SBUKV/001-1/2024
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1517/23
Beschluss
01
Der Gera-Radweg wird entsprechend Lageplan (Anlage 1-6)[1] und
gemäß § 6 Thüringer Straßengesetz (ThürStrG), dem öffentlichen Verkehr
gewidmet.
02
In Verbindung mit der sich aus der Beschränkung auf bestimmte
Benutzungszwecke (Geh- und Radverkehr) ergebenden Verkehrsbedeutung erfolgt die
Einstufung gemäß § 3 ThürStrG als sonstige öffentliche Straße.
03
Straßenbaulastträger ist die Stadt Erfurt.