Sitzung: 13.12.2023 StR/008/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 32, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: 1380/23
01
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes MOP695 "Wohnanlage Tallinner Straße" in seiner
Fassung vom 29.09.2023 (Anlage 2)[1] mit
dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 3)[2] und
der Begründung (Anlage 4)[3]
werden gebilligt.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan, die Begründung sowie die
wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen (Anlage 5)[4]
werden nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 BauGB
werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
03
Entgegen dem Erfurter Wohnbaulandmodell wird für das Vorhaben ein maximal 20prozentiger Anteil von mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnraum empfohlen. Die konkrete Umsetzung ist im Durchführungsvertrag zu regeln.
[1]
Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 4 a der
Niederschrift beigefügt.
[2]
Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 4 b der
Niederschrift beigefügt.
[3]
Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 4 c der
Niederschrift beigefügt.
[4] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 4 d der Niederschrift beigefügt.