Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

01

Die Abwägung (Anlage 4)[1] zu den im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

02

Gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 88 Abs. 2 Thüringer Bauordnung (ThürBO) und § 19 Abs. 1 Satz 1, § 2 Abs. 1 und 2 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses jeweils gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan LIN736 „Am Weiherweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Anlage 2, M 1:1000)[2] mit den textlichen Festsetzungen in seiner Fassung vom 09.08.2023, als Satzung beschlossen.



[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 9 a der Niederschrift beigefügt.

[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 9 b der Niederschrift beigefügt.