Sitzung: 13.12.2023 StR/008/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 28, Nein: 0, Enthaltungen: 8, Befangen: 0
Vorlage: 1935/23
01
Die Trauerhalle in Erfurt-Kerspleben wird
nicht abgerissen.
02
Zur kurzfristigen Sicherung des Gebäudes
sind die empfohlenen Maßnahmen aus dem Gutachten vom 15.09.2022 umzusetzen.
03
Zur langfristigen Ertüchtigung des Gebäudes
sind weitere Untersuchungen anzustellen. Ziel ist es, dass die Trauerhalle auch
langfristig für weltliche Bestattungen in Kerspleben erhalten bleibt.