Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Sachgebiet Ortsteilbetreuung, für den Erwerb von beweglichen Anlagevermögen (u.a. Ersatzbeschaffung Gläser, Geschirr, etc. sowie Ausstattungsgegenstände – Beamer und Lautsprecher – für das Bürgerhaus), finanzielle Mittel i.H.v. 1.648,43 EUR, zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.