Sitzung: 14.11.2023 OR ROH/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2674/23
Beschluss:
Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt
Erfurt werden dem Sachgebiet Ortsteilbetreuung, für den Erwerb von beweglichen
Anlagevermögen (u.a. Ersatzbeschaffung Gläser, Geschirr, etc. sowie
Ausstattungsgegenstände – Beamer und Lautsprecher – für das Bürgerhaus),
finanzielle Mittel i.H.v. 1.648,43 EUR, zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.