Sitzung: 14.11.2023 OR ROH/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2672/23
Beschluss:
Entsprechend §17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der
Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Rohda Rockt e.V. für die bereits
stattgefundene Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 3.700,00 EUR zur Verfügung
gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die Anschaffung von
Vereinskleidung, für die Anschaffung von
vier Biertischgarnituren, für die musikalische Umrahmung, Erstellung von
Flyern, Blumen, Deko- und Bastelmaterial, Preise und Präsente für die Kinder,
die Kosten für ein Rahmenprogramm (einschließlich Honorare) sowie für die mit
der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren eingesetzt werden.
Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG
(Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel
aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.