Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend §17 (2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Rohda Rockt e.V. für die bereits stattgefundene Kirmes finanzielle Mittel in Höhe von 3.700,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für die Anschaffung von Vereinskleidung, für die Anschaffung  von vier Biertischgarnituren, für die musikalische Umrahmung, Erstellung von Flyern, Blumen, Deko- und Bastelmaterial, Preise und Präsente für die Kinder, die Kosten für ein Rahmenprogramm (einschließlich Honorare) sowie für die mit der Veranstaltung entstehenden Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.