Sitzung: 09.11.2023 OR ERM/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2646/23
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 6,
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für die Ausstattung
des Sportplatzes mit zwei Toren, dem Erfurter Sportbetrieb, finanzielle Mittel
i.H.v. 1904,00 EUR, zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung
der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV
(Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Die
Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu
berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.