Beschluss: beschlossen

Beschluss:

Entsprechend § 19 i. V. m. 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einer von ihm beauftragten Person zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben u.a. zur Anschaffung und Lieferung eines Weihnachtsbaumes (Rathausplatz/Bürgerhaus) finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.