Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein SV 1899 Vieselbach e.V., zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 850,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. zum Kauf von Vereinskleidung und kleinen Präsenten für Vereinsmitglieder verwendet werden.

Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.