Sitzung: 09.11.2023 OR ERM/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2620/23
Beschluss
Entsprechend § 17
(2), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem SV Fortuna
Ermstedt e.V. u.a. für die kulturelle Umrahmung der
Jahresabschlussveranstaltung, Mitgliederehrungen sowie zur Anschaffung von
Trainings- und Wettkampfmaterialien,
1.700,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße
Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71
ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Die
Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu
berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.