Sitzung: 09.11.2023 OR ERM/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2618/23
Beschluss
Entsprechend § 19(d), Anlage
5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der
Kinder-Â und Seniorenweihnachtsfeier
sowie des Weihnachtsmarktes, finanzielle Mittel in Höhe von 800,00 EUR zu
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, Geschenke
für die Kinder, Süßigkeiten, Weihnachtsgebäck, Kaffee sowie den Kauf eines
Weihnachtsbaumes eingesetzt werden.
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Bereits getätigte
Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen
für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.