Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Heimatverein Vieselbach-Wallichen e.V, zur Vorbereitung und Durchführung einer Veranstaltung (Teichweihnacht) finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für Kosten, welche im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, wie Ponyreiten, Anmietung Hüpfburg, Dekoration, Entsorgungsmaterial, sowie anteilig für die Bereitstellung der Musik, verwendet werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränken ist gestattet. Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.