Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

 

01

Der Unterausschuss Kinder- und Jugendförderplanung wird damit beauftragt, sich bis spätestens Februar 2024 mit der FRLJHEF-P, Punkt 4. Zuwendungsvoraussetzungen und der Förderrichtlinie FRLJEF-EM, Punkt 5. Art und Umgang, Höhe der Zuwendung zu beschäftigen. Dabei sollen die vom Stadtjugendring Erfurt in der Begründung des Antrags ausgeführten erarbeiteten Auswertungsergebnisse und Vorschläge berücksichtigt werden. 

 

02

Der Unterausschuss Kinder- und Jugendförderplanung trägt die Ergebnisse mit einer Empfehlung in den Jugendhilfeausschuss zurück.