Sitzung: 08.11.2023 OR STO/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2571/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem TSG Stotternheim e.V. zur Unterstützung der Vereinstätigkeit finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können u.a. zum Kauf für Trainingsbekleidung sowie für die Anschaffung von
Sportgeräten und Sportmaterial verwendet
werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden
anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.