Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 1137/23 vom 04.07.2023 werden entsprechend § 17 Abs. 2 Buchstabe a) der Ortsteilverfassung – Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt – weitere finanzielle Mittel i.H.v. 431,50 EUR für die Erstellung der "Bergkreiszeitung", anteilmäßig für den Ortsteil Gottstedt, zur Verfügung gestellt.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

 

Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.

 

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.