Sitzung: 02.11.2023 OR LIN/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Entsprechend §17(2)a), Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bürgerverein Linderbach e. V.
finanzielle Mittel in Höhe von 952,00 EUR für die Vereinsunterstützung zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a.
zur Anschaffung eines Grills verwendet werden.
Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das
einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1)
EStG (Einkommenssteuergesetz).
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.