Beschluss: mit Änderungen beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 17 (2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Verein der Kinder- und Jugendförderung Vieselbach e.V., zur Vorbereitung und Durchführung verschiedener Veranstaltungen für den Ortsteil, finanzielle Mittel in Höhe von 1.800,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für die Kosten des Schulfestes, der Feier zum Weltkindertag und zum Kauf eines Zeltes für Veranstaltungen verwendet werden. Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränken ist gestattet. Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.