Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a.Ersatzbeschaffung von Bierzeltgarnituren, Stehtischen, Sitzauflagen inkl. Liefer-und Transportkosten) für Veranstaltungen des Ortsteilrates im Bürgerhaus Büßleben finanzielle Mittel i.H.v. 2.261,54 EUR dem Fachamt zur Verfügung gestellt.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen. Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.