Sitzung: 15.11.2023 StR/007/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1519/23
01
Die Zwischenabwägung (Anlage 5)[1] zu
den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen wird
beschlossen. Das Abwägungsergebnis mit Begründung ist Bestandteil des
Beschlusses.
02
Der Entwurf des vorhabenbezogener
Bebauungsplan ALT755 "Edith-Stein-Schule" (Anlage 2)[2] in
seiner Fassung vom 31.08.2023 mit dem Vorhaben- und Erschließungsplan vom
31.08.2023 (Anlage 3)[3] und
dessen Begründung (Anlage 4)[4]
werden gebilligt.
03
Der Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan und die Begründung werden
nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Gemäß § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1
BauGB werden die Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, beteiligt.
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[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 5 des Beschlusses ist als Anlage 6 a der
Niederschrift beigefügt.
[2] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 2 des Beschlusses ist als Anlage 6 b der
Niederschrift beigefügt.
[3] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 3 des Beschlusses ist als Anlage 6 c der
Niederschrift beigefügt.
[4] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage 4 des Beschlusses ist als Anlage 6 d der Niederschrift beigefügt.