Sitzung: 18.10.2023 OR BIN/006.1/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2324/23
Beschluss:
Entsprechend § 19
i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten zur Erfüllung der
Repräsentationsaufgaben zur Vorbereitung und Durchführung des Adventsmarktes, finanzielle
Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur VerfügungÂ
gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Süßigkeiten und Präsente für Kinder,
Deko- und Bastelmaterial, Werbungskosten, den Kauf eines Weihnachtsbaumes und
Baumschmuck eingesetzt werden.Â
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Nicht verbrauchte finanzielle
Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur
Verfügung.