Sitzung: 13.09.2023 OR BUE/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2094/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem BCC Büßlebener Carnevalsclub e.V. zur Anschaffung von u. a. Vereinskleidung und Kostümen finanzielle Mittel in Höhe von 1000,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die ordnungsgemäße Verwendung der finanziellen Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage des § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.