Sitzung: 19.09.2023 OR BIS/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 2032/23
Beschluss:
Entsprechend § 17
(2a) i.V.m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem
Bischlebener SV e. V., für die Vorbereitung und Durchführung eines Erste-Hilfe-Kurses, finanzielle Mittel i.H.v. 500,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u. a. für Trainer/Referenten des Erste-Hilfe-Kurses eingesetzt
werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer
Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.