Sitzung: 07.09.2023 OR LIN/006/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Entsprechend §17(2)a), Anlage 5 der
Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Bürgerverein Linderbach e. V.
finanzielle Mittel in Höhe von 1.000,00 EUR für die Vereinstätigkeit, hier die
ordnungsgemäße Betreibung und Unterhaltung der Bücher-Telefonzelle im Ortsteil,
zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können u. a. zur
Anschaffung von Material für die Aufstellung, sofern die Zustimmung des
zuständigen Fachamtes bzw. Eigentümers für den Aufstellungsort vorliegt, die
Ausgestaltung und die Ausstattung, sowie für eine notwendige Versicherung und
sonstige Unterhaltungs- oder Reparaturkosten der Bücher-Telefonzelle verwendet
werden.
Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das
einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1)
EStG (Einkommenssteuergesetz). Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel
ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.