Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Entsprechend § 19 (d) i. V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden der Ortsteilbürgermeisterin oder einem von ihr Beauftragten, für die Vorbereitung und Durchführung der traditionellen Seniorenweihnachtsfeier finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u. a. für den Kauf von Bastel- und Dekorationsmaterial, Präsenten, Kaffee und Weihnachtsgebäck, musikalische Umrahmung verwendet werden.

Sollte die Seniorenweihnachtsfeier nicht stattfinden können, werden diese Mittel zum Kauf von Geschenken und Präsenten eingesetzt.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.