Sitzung: 27.09.2023 StR/006/2023
Beschluss: mit Änderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Nein: 6, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Vorlage: 1186/23
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 03[1]
beigefügte 4. Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung und
abwasserspezifischer Verwaltungsgebühren (Abwassergebührensatzung) vom
30.05.2013.
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[1] Redaktioneller Hinweis: Die Anlage
3 des Beschlusses ist als Anlage 7 der Niederschrift beigefügt.