Sitzung: 27.09.2023 StR/006/2023
Beschluss: mit Ănderungen beschlossen
Abstimmung: Ja: 14, Nein: 11, Enthaltungen: 11, Befangen: 0
Vorlage: 1060/23
01
Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, eine
Förderrichtlinie fĂŒr die Förderung von FahrradabstellplĂ€tzen auf nicht
öffentlichen FlÀchen im Entwurf vorzulegen.
02
FörderfÀhig soll dabei
ausschlieĂlich die Errichtung von FahrradabstellplĂ€tzen auf nicht öffentlichen
FlĂ€chen sein. Es sollen ausschlieĂlich zusĂ€tzliche oder nachtrĂ€gliche
Radabstellanlagen gefördert werden, die ĂŒber das MaĂ der bauordnungsrechtlich
notwendigen StellplĂ€tze hinausgehen. Die Stadtverwaltung prĂŒft, in wie weit
eine Staffelung der Förderung am Beispiel der folgenden Kriterien festgelegt
werden kann:
§
ĂŒberdachte bzw. geschlossene
Abstellanlagen erhalten die höchst mögliche Förderung;
§
zusĂ€tzlich soll fĂŒr diese Varianten ein
Bonus gewĂ€hrt werden, wenn die Ăberdachung dauerhaft begrĂŒnt wird;
§
offene und frei zugÀngliche Anlagen
sind gestaffelt zu fördern, je nach Aufwand und QualitĂ€t â so sollten
Doppelstockanlagen entsprechend höher gefördert werden;
§ bei
allen Varianten ist die Errichtung eines barrierefreien Zugangs mit einem
gesonderten Bonus zu fördern
Das Zusammenspiel mit weiteren Satzungen
wie Vorgartensatzung und BegrĂŒnungssatzung ist im Rahmen der Erarbeitung der
Richtlinie zu betrachten.
03
Der Förderrichtlinienentwurf ist bis Ende
4. Quartal 2023 dem zustÀndigen Ausschuss vorzulegen. Dabei legt die
Stadtverwaltung auch dar, inwieweit personelle KapazitĂ€ten fĂŒr die Bearbeitung
der FörderantrÀge vorhanden sind, bzw. im nÀchsten Haushalt vorgesehen werden
mĂŒssten.