Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Zusätzlich zum Beschluss 0035/23 vom 10.01.2023 werden entsprechend § 4(3) i.V.m. § 8, Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Sachgebiet Ortsteilbetreuung, für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (u.a. Ersatzbeschaffung Geschirr, Töpfen  etc. sowie Ausstattungsgegenstände für das Bürgerhaus), weitere finanzielle Mittel i.H.v. 150,00 EUR, zur Verfügung gestellt.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.