Sitzung: 04.07.2023 OR BIS/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 1560/23
Beschluss:
Entsprechend § 18 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Bischleben e.v. finanzielle Mittel in Höhe von 549,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können für Anschaffungen / Ausgaben im Rahmen der Vereinstätigkeit (u.a. für die Anschaffung eines Beamers) bzw. der schon getätigten Anschaffungen / Ausgaben eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch entsprechende Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV (Thüringer Gemeindehaushaltsverordnung) nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.