Sitzung: 27.06.2023 OR FRI/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1466/23
Beschluss
Entsprechend § 4 i.V.m. § 8,
Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden für dringliche
Sanierungs- und Unterhaltungsarbeiten im Bürgerhauses Frienstedt, dem Amt für
Gebäudemanagement, finanzielle Mittel i.H.v.  590,30 EUR, für
Maler-/Sanierungs-/Erhaltungsarbeiten (Wandschutz) zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.