Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ringer Sport Club Erfurt e.V. erhält gem. §17 Anlage 5 der

 Hauptsatzung der Stadt Erfurt finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR für den Kauf eines Sprungtrampolin für das Kindertraining .

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.

Die Rechtsvorschriften des § 6 Abs. 2 (1) EStG (Einkommenssteuergesetz) sind zu berücksichtigen.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung