Sitzung: 03.07.2023 OR KER/005/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1452/23
Beschluss:
Entsprechend § 17
(2a), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Move it e. V. zur
Anschaffung von Sportgeräten (u.a. für ein Trampolin, einer Sprung- und
Weitsprungmatte, Tischtennis-Trainingshilfe und Handtrainier) finanzielle
Mittel in Höhe von 900,00 EUR zur Verfügung gestellt.
Die
Anschaffungs- oder Herstellungskosten für die bereitgestellten Mittel und das
einzelne Wirtschaftsgut, darf 800 Euro nicht übersteigen gem. § 6 Abs. 2 (1)
EStG (Einkommenssteuergesetz).
Bereits
getätigte Ausgaben werden anerkannt. Die ordnungsgemäße Verwendung der
Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf der Grundlage § 71 ThürGemHV
nachzuweisen.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel
aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.