Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten werden entsprechend §§ 18 (b) und 19 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt zur Vorbereitung und Durchführung eines Martinimarktes finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 EUR zur Verfügung gestellt. Die Mittel können u. a. für Lebensmittel, Werbung, Gebühren und Honorare verwendet werden.

Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt. Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.