Sitzung: 10.05.2023 OR STO/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 1085/23
Beschluss:
Entsprechend § 17 (2a) i.V. m. § 18 (b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt werden dem Kirmesverein Stotternheim 2002 e.V. für die Vorbereitung und Durchführung des Maibaumfestes finanzielle Mittel in Höhe von 400,00 Euro zur Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel
können u.a. für die Kosten eines
Rahmenprogramms, für die musikalische Umrahmung sowie mit der Veranstaltung
entstehenden Kosten und Gebühren (Stromkosten, Bühne etc.) verwendet werden.
Bereits getätigte Ausgaben werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.