Beschluss: beschlossen

Abstimmung: Ja: ^4, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss

 

Entsprechend § 19 (d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem  Ortsteilbürgermeister oder einem von ihm Beauftragten, zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben, zur Vorbereitung und Durchführung eines Kinderfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 EUR zur Verfügung gestellt.

Die bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial, Werbungskosten, Kosten für ein Rahmenprogramm und Honorarkosten, zum Kauf von Preisen, Präsenten und Süßigkeiten sowie für mit der Veranstaltung im Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.

Der Einsatz der Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.

Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.