Sitzung: 16.05.2023 OR SUS/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: ^4, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0994/23
Beschluss
Entsprechend § 19
(d), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Ortsteilbürgermeister
oder einem von ihm Beauftragten, zur Erfüllung der Repräsentationsaufgaben,
zur Vorbereitung und Durchführung eines Kinderfestes, finanzielle Mittel in Höhe von 2.000,00 EUR zur
Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Mittel können u.a. für Bastel- und Dekorationsmaterial,
Werbungskosten, Kosten für ein Rahmenprogramm und Honorarkosten, zum Kauf von
Preisen, Präsenten und Süßigkeiten sowie für mit der Veranstaltung im
Zusammenhang entstehende Kosten und Gebühren eingesetzt werden.
Der Einsatz der
Mittel für Speisen und Getränke ist gestattet.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.