Sitzung: 09.05.2023 OR GOT/004/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: 0876/23
Beschluss:
Entsprechend § 4
i.V.m. § 8 (1 b), Anlage 5 der Hauptsatzung der Stadt Erfurt, werden dem Amt für Gebäudemanagement, finanzielle Mittel in Höhe von 7.238,40 EUR
für die dringlichen Unterhaltungs- und Sanierungsarbeiten (Malern der Fassade,
Anstrich Holzelemente u. ä.) am Bürgerhaus in Gottstedt zur Verfügung gestellt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.