Sitzung: 12.04.2023 OR WAL/003.2/2023
Beschluss: beschlossen
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 0767/23
Beschluss:
Entsprechend § 16 i. V. m. § 17 (2) a) der Ortsteilverfassung werden dem
Walterslebener Ortsverein e. V. finanzielle Mittel in Höhe von 500,00 Euro zur
Verfügung gestellt.
Die bereitgestellten Mittel können zur Anschaffung einer Zapfanlage für die Ausrichtung
von Festlichkeiten eingesetzt werden.
Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist durch die entsprechenden Belege auf Grundlage § 71 ThürGemHV nachzuweisen.
Bereits getätigte Ausgaben
werden anerkannt.
Nicht verbrauchte finanzielle Restmittel aus diesem Beschluss, stehen für andere Beschlüsse wieder zur Verfügung.